Im Folgenden haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) für Sie zusammengestellt. Sie können bei Ihrer Informationssuche natürlich auch die Suchfunktion am rechten Seitenrand benutzen.
Die TOP-TEN-KRITERIEN für dezentrale Heizsysteme
Welche Kriterien sprechen besonders für dezentrale Hallenheizsysteme?
Für welche Nutzungszwecke sind dezentrale Heizungssysteme sinnvoll?
Wie verhalten sich dezentrale Hallenheizsysteme im Hinblick auf Investitions- und Energiekosten?
Worin unterscheiden sich zentrale und dezentrale Heizsysteme in Hallen?
Wie kommt thermische Behaglichkeit für den Menschen zustande?
Was ist der Unterschied zwischen Raumtemperatur und Lufttemperatur?
Wie geschieht der Wärmetransport in Großräumen?
Worin unterscheiden sich Hallengebäude von Wohngebäuden?
Welche besonderen Fragen treten bei der Beheizung von Hallengebäuden auf?
Was ist nach EnEV und dem EEWärmeG besonders zu beachten?
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz schreibt seit dem 01. Januar 2009 in Deutschland für Neubauten die Nutzung eines bestimmten Anteils erneuerbarer Energien (Solarstrahlung, Geothermie, Umweltwärme, Biomasse) für die Deckung des Wärmeenergiebedarfs (Heizung, Kühlung, Warmwasser) vor. Direktbeheizte Warmluft- und Lüftungssysteme haben die Möglichkeit, erneuerbare Energien in Form von Biomasse (Pellets, Hackschnitzel), Solar- Luft-Kollektoren und Umweltwärme (Wärmepumpen- Warmluft-Kombinationsanlagen) zu nutzen, um dieses Gesetz zu erfüllen und ihren Beitrag zur CO²-Reduzierung aktiv zu leisten. Ferner besteht grundsätzlich die Möglichkeit, durch „Ersatzmaßnahmen“ (§ 7 EEWärmeG) neben der Nutzung von Abwärmepotentialen „Maßnahmen zur zusätzlichen Einsparung von Energie“ vorzunehmen. In diesem Fall müssen eine verbesserte Wärmedämmung der Gebäudehülle und der Primärenergiebedarf des Gebäudes das EnEV-Anforderungsniveau um 15% unterschreiten. Effiziente dezentrale Hallenheizungen erfüllen, ja übererfüllen bei neuen Gebäuden in den meisten Fällen diese verschärften Bedingungen in Kombination mit gutem baulichen Wärmeschutz und energiesparender Beleuchtung. Der Nachweis der Übererfüllung der EnEV um 15% im Sinne des EEWärmeG erfolgt automatisch in Form des neuen, erweiterten Energieausweises, der mit der EnEV zum 01. Oktober 2009 eingeführt wurde.
Moderne dezentrale Hallenheizsysteme wie Hellstrahler, Dunkelstrahler oder Warmlufterzeuger überzeugen ferner durch ihren schadstoffarmen Betrieb gemäß der novellierten BImSchV.